WERDER BAU Bremen # Erschließung

 Erschließung des Grundstücks mit den nötigen Hausanschlüssen:  Strom, Abwasser, Telefon

Wir bieten effiziente Erschließungsarbeiten in Bremen und Umgebung

Herstellung von Schächten für Kabelinstallation

Entlang einer neuen Straße sind für die Erschließung eines Bauvorhabens bis zu den Hausanschlüssen entsprechend Stromleitungen, Telefonkabel und ggf. auch Glasfaserkabel für ein schnelles Internet zu verlegen.

Gewünschte Stromanschlüsse für einen Netzzutritt sind vom Bauherrn beim zuständigen Netzbetreiber zu beantragen. Sind alle benötigten Leitungen verlegt, kann der Elektriker den Hausanschluss herstellen und nach erfolgreichem Abschluss seiner Arbeiten eine Bestätigung an den zuständigen Netzbetreiber senden. 

 

Sobald der Bauherr sich den für seine Anforderung passende Stromlieferanten ausgesucht hat, kann er dem Netzbetreiber den gewünschten Starttermin der Stromlieferung mitteilen, wobei der Netzbetreiber nicht zwingend auch der Stromlieferant sein muss.

Rohrinstallation (Verlegen von Rohren für Gas- und Wasserleitungen) 

Untersohlenentwässerungsrohre führen wird auf dem kürzesten Weg bis an die Außenwand geführt.  Ansonsten werden die Schmutzwasserrohre direkt aus dem Gebäude geführt. 

Abwasserkanal am Haus

Jedes Bauvorhaben muss für das anfallende Abwasser muss einen Kanalanschluss bekommen. Wenn der Bauplatz nicht weiter als 30 Meter von einem bestehenden Kanal entfernt ist, wird ein Anschluss gelegt, der das Abwasser in diesen Kanal abführt. 

 

Gemeinden besitzen normalerweise einen Kanalplan, auf dem die vorhandenen Abwasseranschlüsse ersichtlich sind. Wird ein neuer Abwasseranschluss benötigt, setzt dieses eine Baubewilligung voraus.

Montage von PVC-Abwasserrohren im hauseigenen Fundament

Gasanschluss für die Heizung 

Bauherren, die den traditionellen Gasanschluss benötigen, müssen das örtliche Versorgungsunternehmen kontaktieren und eine neue Gaszufuhr beantragen. 

Für den Fall, dass kein Gasanschluss am Bauvorhaben möglich sein sollte, besteht die Möglichkeit die Versorgung durch eigene Gastanks in Erwägung zu ziehen.

DIN EN 14457
Allgemeine Anforderungen an Bauteile, die bei grabenlosem Einbau von
Abwasserleitungen und -kanälen verwendet werden

Rohrverlegearbeiten

Nach Herstellen der Grund- und Kanalleitungen hat - soweit die örtlichen Vorschriften es bestimmen - eine Abnahme durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Rohrdurchgänge durch Fundamente und Wände müssen äußerst sorgfältig ausgeführt werden. Sofern erforderlich sind Spezial-Dichtmanschetten zu verwenden. Die zur späteren Verbindung vorgesehene Rohrenden und -anschlüsse müssen wasserdicht verschlossen werden, sind einzumessen und an der Grabenoberfläche zu markieren. Während der gesamten Bauzeit müssen Rohrendungen gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern gesichert sein.

Sprechen Sie uns an


Wir beraten Sie gern!

Herstellung von Schächten für Wasserinstallation

Bei jedem Bauvorhaben mit Wohneinheit(en) ist eine Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser erforderlich. Die gewünschten Auskünfte erhalten Bauherren beim lokale Wasserversorger, beispielsweise wo der nächste Wasseranschluss vorhanden ist.

 

Sofern am Bauvorhaben noch kein Wasseranschluss am Haus vorhanden ist, muss dieser sogenannte Erstanschluss am Grundstück vom Bauherrn bei seiner Gemeinde beantragt werden.

RAL-GZ 961
Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen - Gütesicherung Kanalbau