WERDER BAU Bremen # Bauzaun



Warnschilder wie
„Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder“ sollten an Bauzäunen gut sichtbar und in ausreichender Anzahl aufgehängt sein.

Hinweis
Eltern haften für ihre nicht deliktsfähige Kinder - trotz montierten  Warnschildes - nur unter der oft schwer nachweisbaren Bedingung, dass diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das gilt sowohl für einen Schaden auf einer Baustelle als auch dafür, dass diese sich selbst verletzt haben. War hingegen die betretene Baustelle nicht ordnungsgemäß gesichert, so haftet der Bauherr, weil er damit seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.

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