WERDER BAU Bremen # Baustellenplan


Bei einem Bauvorhaben ist vor Baubeginn ein Bauplan zu erstellen, aus dem hervor geht, wo sich was auf der Baustelle befindet. Dieses ist nicht nur dafür dienlich die Baustelle effizient einzurichten, sondern um auch die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.

Die Arbeitsstättenverordnung regelt ebenso die Gestaltung der Arbeitsstätte, die Verantwortung für freie Flucht- und Rettungswege sowie für vollständiges Erste-Hilfe-Material. 

Dem §4 Arbeitsschutzgesetz nach ist die Planung des Bauvorhabens so gestalten, dass die Arbeiten keine Gefahr für die Bauarbeiten darstellen und Unfälle gar nicht erst passieren. Die Bauarbeiter sind auf der Baustelle über die Sicherheitsmaßnahmen in verständlicher Form und Sprache zu informieren.

Im Baustellenplan werden alle wichtigen Punkte maßstabsgetreu eingezeichnet

  • Grundriss des Hauses
  • Standorte aller benötigten Maschinen
  • Lage aller benötigen Anschlüsse
  • Lagerplatz für Baumaterial und Bauschutt
  • Alle Leitungs- und Sozialeinrichtungen
  • Tagesunterkünfte für Bauarbeiter
  • Sanitäre Anlagen
  • Bürocontainer
  • Baustraßen


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